Die Steuerbehörden legen einen Steuerwert für Grundbesitz fest. Dieser Wert ist das steuerpflichtige Kapital. Sie können Ihre Immobilien Norwegen verkaufen.

Der Steuerwert von Wohnimmobilien in Norwegen wird unterschiedlich ermittelt, je nachdem, ob es sich um einen Hauptwohnsitz, einen Zweitwohnsitz oder ein Ferienhaus handelt.

Wenn die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz ist, beträgt der Steuerwert 25 Prozent des geschätzten Marktwerts. Diesen Wert können Sie ermitteln, indem Sie die Daten der Wohnung in der Steuererklärung angeben oder den Wohnungsrechner unter skatteetaten.no benutzen.

In der Regel ist die Hauptwohnung diejenige, die am Jahresende Ihr Zuhause ist. Sie können nur eine Hauptwohnung haben. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in einem anderen nordischen Land haben, gilt Ihr Wohnsitz in Norwegen normalerweise nicht als Hauptwohnung im Sinne der norwegischen Vorschriften.

Handelt es sich bei der Immobilie in Norwegen um einen Zweitwohnsitz, aber nicht um ein Ferienhaus, beträgt der Steuerwert 90 Prozent des geschätzten Marktwerts. Diesen Wert können Sie auf die gleiche Weise wie bei einem Hauptwohnsitz ermitteln. Als Zweitwohnungen gelten andere Wohnungen als Hauptwohnungen, z. B. Pendlerwohnungen, Wohnungen, die Sie vermieten, und ganzjährig als Ferienhäuser genutzte Wohnungen. Dies gilt auch, wenn Sie die Wohnung selbst als Ferienwohnung nutzen.

Zu den Ferienhäusern gehören typischerweise Hütten, andere Ferienimmobilien und Apartmentkomplexe, die ausschließlich für die Feriennutzung gebaut wurden. Neue Ferienhäuser werden nicht mit mehr als 30 Prozent der Baukosten, einschließlich des Grundstücks, angesetzt. Wenn Sie ein gebrauchtes Ferienhaus kaufen, übernehmen Sie den Steuerwert von der Person, von der Sie kaufen.

Der Steuerwert von Ferienhäusern kann jährlich angepasst werden. Dies wird jedes Jahr neu beschlossen. Für 2019 und 2020 gibt es keine Anpassung des Steuerwerts.

Wenn der Steuerwert für Hauptwohnungen und Ferienhäuser mehr als 30 Prozent des dokumentierten Verkaufswerts beträgt, können Sie beantragen, dass er reduziert wird. Der Steuerwert von Ferienhäusern kann herabgesetzt werden, wenn er wesentlich über dem Wert vergleichbarer Ferienhäuser in derselben Gemeinde liegt. Für Zweitwohnungen können Sie nur dann eine Minderung des Steuerwertes beantragen, wenn der Steuerwert höher ist als der dokumentierte Marktwert der Wohnung. Haben Sie sich entscheidet, Ihr Immobilien Norwegen verkaufen?

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