Mit dem Datum 01.02.2009 hat die kroatische Regierung alle Beschränkungen für Bürger aus der Europäischen Union beim Kauf von Immobilien in der Republik Kroatien aufgehoben. Also – das neue Gesetz hat die gleiche Behandlung gegenüber den Kroaten sichergestellt. Keine speziellen Prozeduren mehr, keine Wartelisten…

Wie Immobilien Kroatien kaufen- für Bürger aus allen anderen Ländern

Eine der Grundvoraussetzungen für Ausländer, um in Kroatien Eigentum zu erwerben, ist die Gegenseitigkeit / Reziprozität zwischen Kroatien und dem Land, dessen Staatsangehöriger eine Immobilie erwirbt, was bedeutet, dass Kroatien die Behandlung von Ausländern davon abhängig macht, wie dieses Land seine Staatsangehörigen behandelt.

Mit dem Datum 01.02.2009 hat die kroatische Regierung alle Beschränkungen für Bürger aus der Europäischen Union beim Kauf von Immobilien in der Republik Kroatien aufgehoben.

Nach Angaben des Außenministeriums wurde das Bestehen der Gegenseitigkeit mit der Mehrheit der Länder bestätigt, darunter Russland, USA, Kanada, Montenegro, Serbien, Australien, Ukraine, Norwegen usw. 

Ausländische Staatsbürger sind berechtigt, Immobilien in Kroatien zu erwerben, jedoch nach vorheriger Zustimmung des Justizministeriums. Diese Zustimmungserklärungen werden für Bürger der Länder ausgestellt, mit denen Kroatien einen Vertrag auf Gegenseitigkeit abgeschlossen hat, und in Ausnahmefällen auch für Bürger anderer Länder.

Die bessere und schnellere Alternative ist der Firmenweg. Sie bietet auch einige steuerliche und andere Vorteile, wie z.B. die Anrechnung von Renovierungskosten auf die Einnahmen aus der Vermietung der Immobilie. Ausländische Staatsbürger, die in Kroatien eine Firma gründen oder bereits eine Firma gegründet haben, können im Namen dieser Firma Immobilien erwerben. 

Es ist möglich, einen Kaufvertrag im Ausland abzuschließen und zu verifizieren. In einem solchen Fall ist es am besten, ihn in einer kroatischen Botschaft oder einem Konsulat beglaubigen zu lassen. Wenn Sie einen solchen Vertrag vor einem öffentlichen Notar beglaubigen, dann muss diese Beglaubigung von einem bestellten Gerichtsdolmetscher ins Kroatische übersetzt werden. 

Die Grunderwerbssteuer beträgt 3% des im Kaufvertrag festgelegten Preises. Es gibt keine jährliche Grundsteuer in Kroatien !!!

Ausländische natürliche oder juristische Personen können ohne Probleme Immobilien Kroatien kaufen. Wird eine Immobilie auf den Namen einer natürlichen Person gehalten und später verkauft, so kristallisiert sich eine Steuerpflicht von 35% heraus, es sei denn, die Immobilie wird länger als 3 Jahre gehalten, danach besteht derzeit keine Steuerpflicht.

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